Immobilienkauf in Portugal
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Der Weg zum Eigentum in Portugal
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Auch in Portugal gibt es Regeln und Vorschriften für
den Kauf einer Immobilie, die sicherstellen, dass alle
Transaktionen legal vonstatten gehen. Hierfür sorgen
die staatlich anerkannten Makler, die bei privaten Grundstücksgeschäften
eingeschaltet werden. NONPLUSULTRA begleitet
Sie bei dem Kauf Ihrer Immobilie. Gerne vermitteln wir
Ihnen auch einen Rechtsanwalt, der die gesamte Kaufabwicklung
für Sie erledigt.
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| Vor dem Immobilienerwerb
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Folgende Punkte sind zu prüfen:
- Ist die Immobilie auf den Namen des Verkäufers
eingetragen?
- Ist im Grundbuch eine Belastung der Immobilie eingetragen?
- Wurde eine "Caderneta Predial" (eine Art
Immobilienausweis) vom Finanzamt ausgestellt?
- Gibt es bei Wohngebäuden eine Wohnlizenz?
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| Der Kaufvorvertrag
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Bevor ein Immobiliengeschäft
notariell beurkundet wird, sollte ein Vorvertrag abgeschlossen
werden, um beide Parteien zum Kauf bzw. Verkauf zu verpflichten.
Die Unterschriften unter diesen Vertrag sollten notariell
beglaubigt sein. In diesem Vertrag werden die beiden Parteien
und die Immobilie genau bezeichnet, der Kaufpreis wird
genannt und die Zahlungsweise vereinbart. |
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| Grunderwerbsteuer |
Bevor der eigentliche
Kaufvertrag abgeschlossen wird, ist vom Käufer die
Grunderwerbsteuer (IMT) beim Finanzamt zu zahlen. |
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| Der notarielle
Kaufvertrag |
Der Kaufvertrag
muß vor dem Notar beurkundet werden. Die Kosten
für den Notarvertrag trägt der Käufer.
Der Kaufvertrag hat konstitutive Bedeutung, d.h. er stellt
das Eigentumsrecht her. Eine Auflassung ist nicht vorgesehen. |
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| Registrierung
im Grundbuch |
Mit dem notariellen
Kaufvertrag kann die Übertragung der Immobilie im
Grundbuchamt registriert werden. Die Kosten für die
Registrierung trägt der Käufer.
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