Alugueres de Férias, Mediação Imobiliária & Administração de Propriedades, Algarve 

Equipamentos

Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

Die Agentur Nonplusultra tritt ausschließlich als Vermittler von Einzelleistungen auf.

Ferienobjekte werden grundsätzlich ohne touristische Leistungen vermittelt. Nonplusultra  vermittelt im Auftrag und mit Vollmacht des jeweiligen Eigentümers. Im Falle einer Buchung kommt der betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Eigentümer zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit.

Leistung
Unsere Vertragspflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche, gehört nicht zu unseren Pflichten. Alle Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen auf den Angaben der verantwortlichen Eigentümer. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibung des Objektes.


Buchungen
Mit Ihrer Bestätigung auf der Grundlage unserer Internetpräsenz und des vorher erfolgten schriftlichen Angebotes bieten Sie uns den Abschluss der Buchung verbindlich an. Ihr Buchungsauftrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Buchungsbestätigung/Rechnung durch Nonplusultra erfolgt im Auftrag des jeweiligen Eigentümers und wird Ihnen schriftlich per E-Mail oder Fax zugestellt.


Zahlungen
Bei Buchung einer Ferienunterkunft wird nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung/Rechnung durch den Reiseanmelder eine sofortige Anzahlung von 25% des Gesamtpreises fällig. Bleibt die Anzahlung binnen einer Wochenfrist unbezahlt, kann Nonplusultra den Buchungsvorgang stornieren.

Bei Kurzfrist-Buchungen innerhalb 6 Wochen vor Reiseantritt ist die Zahlung sofort komplett fällig.

Die Restzahlung ist in der Regel 6 Wochen vor Reiseantritt zu leisten.

Bei Auslandsüberweisungen aus nicht EU Ländern trägt der Reiseanmelder die Kosten der Überweisungen

Umbuchung/Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form erfolgen. Bei Rücktritt vom Vertrag fallen folgende Stornogebühren an:

  • vor dem 56-sten Tag vor Mietbeginn

25% der Miete

  • zwischen dem 56-sten Tag und dem 42-sten Tag vor Mietbeginn

50% der Miete

  • zwischen dem 42-sten Tag und dem 28-sten Tag vor Mietbeginn

75% der Miete

  • Zwischen dem 27-sten Tag und Mietbeginn

100% der Miete

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht am vereinbarten Ankunftstag am Anreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wird.

Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende Teilleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so verfällt der Anspruch auf Rückerstattung der Leistung.

Anreise/Abreise
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag soll der Mieter das Haus bis spätestens 10.00 Uhr verlassen.

Haftung
Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für die Leistungserbringung durch die Eigentümer, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Eigentümers an den Reiseteilnehmer. Nonplusultra haftet bezüglich der Vermittlungstätigkeit lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Schäden
Der Mieter hat das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden an Nonplusultra zu melden. Der Mieter ist aufgefordert, eventuell auftretende Mängel an Nonplusultra zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann.

Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet Nonplusultra über seine Beanstandungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Minderungsansprüche insoweit nicht zu.


Gerichtsstand ist Lagos Portugal.

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