Ferienhausvermietung, Immobilienmakler & Verwaltung, Algarve - Portugal

Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

Die Agentur Nonplusultra Unipessoal Lda tritt ausschließlich als Vermittler von Einzelleistungen auf. Ferienobjekte werden grundsätzlich ohne touristische Leistungen vermittelt. Nonplusultra vermittelt im Auftrag und mit Vollmacht des jeweiligen Eigentümers. Im Falle einer Buchung kommt der betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Eigentümer zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit.

Leistung
Unsere Vertragspflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche, gehört nicht zu unseren Pflichten. Alle Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen auf den Angaben der verantwortlichen Eigentümer. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibung des Objektes.

Buchungen
Mit Ihrer Bestätigung auf der Grundlage unserer Internetpräsenz und des erfolgten Angebotes bieten Sie uns den Abschluss der Buchung verbindlich an. Hierfür werden Reservierungskosten in Höhe von 30 Euro erhoben. Ihr Buchungsauftrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Buchungsbestätigung/Rechnung durch Nonplusultra erfolgt im Auftrag des jeweiligen Eigentümers und wird Ihnen per E-Mail zugestellt.

Zahlungen
Bei Buchung einer Ferienunterkunft wird nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung/Rechnung durch den Reiseanmelder eine sofortige Anzahlung fällig, womit die Buchung bestätigt ist. Bleibt die Anzahlung binnen einer Wochenfrist unbezahlt, kann Nonplusultra den Buchungsvorgang stornieren. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen, innerhalb 4 Wochen vor Reiseantritt, ist die Zahlung des Gesamtbetrages sofort fällig. Bei Auslandsüberweisungen aus nicht EU Ländern trägt der Reiseanmelder die Kosten der Überweisungen. Zahlungensmethode per Überweisung auf folgendes Konto:

Nonplusultra Unipessoal Lda
Bank: Millennium BCP
IBAN: PT50 0033 0000 4526 3745 9330 5
BIC: BCOMPTPL

Rücktritt vom Vertrag
Der Rücktritt vom Vertrag durch den Reiseanmelder muss schriftlich erfolgen.

Richtlinien bei Stornierungen: 

  • 100% Erstattung (abzüglich der Reservierungskosten), wenn Sie mindestens 30 Tage vor Check-in stornieren.
  • 50% Erstattung (abzüglich der Reservierungskosten), wenn Sie mindestens 14 Tage vor Check-in stornieren.
  • Keine Erstattung, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Check-in stornieren.

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht am vereinbarten Ankunftstag am Anreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass/Personalausweis oder Impfzertifikat/negativer SARS-CoV-2 Test, nicht angetreten wird. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Teilleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so verfällt der Anspruch auf Rückerstattung der Leistung.

Anreise/Abreise
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 15.00/16.00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag soll der Mieter das Haus bis spätestens 10.00 Uhr verlassen. Flexible An- und Abreisezeiten sind nach Absprache möglich. Bei einer Ankunft nach 20.00 Uhr ist eine Gebühr in Höhe von 30 Euro zu zahlen.

Haftung
Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für die Leistungserbringung durch die Eigentümer, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Eigentümers an den Reiseteilnehmer. Nonplusultra Unipessoal Lda haftet bezüglich der Vermittlungstätigkeit lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Schäden
Der Mieter hat das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden an Nonplusultra Unipessoal Lda zu melden. Der Mieter ist aufgefordert, eventuell auftretende Mängel an Nonplusultra Unipessoal Lda zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann.

Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet Nonplusultra Unipessoal Lda über seine Beanstandungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Minderungsansprüche insoweit nicht zu.

Gerichtsstand ist Lagos Portugal.

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